Mitgliedschaft
Die Lohnsteuerberatung-Union e.V. ist ein eingetragener Lohnsteuerhilfeverein der mit über 100 Beratungsstellen in Deutschland vertreten ist.
In Osnabrück befindet sich bereits seit mehreren Jahren im Stadtteil Schinkel-Ost eine unserer Beratungsstellen. Die Leitung hier hat Herr Jörn Loeck. Er ist Ihr kompetenter Beratungsstellenleiter.
Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Auszubildene, Studenten, Vermieter nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein.
Wir handeln nach dem Grundsatz "Sicher durch Beratung", denn wir sorgen dafür, dass die Mitglieder unseres Vereins mit ihrem Berater einen Pfad durch das Steuerdickicht finden. Lohnsteuerberater dürfen - so schreibt es das Steuerberatungsgesetz vor - nur Mitglieder des jeweiligen Vereins beraten. Voraussetzung der Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist daher, dass der Beratungssuchende Mitglied im eingetragenen Verein wird. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit vereinbart, kann aber zumeist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahreswechsel gekündigt werden.
Geld ist Vertrauenssache. Nicht jedem mag man sich mit seinen steuerlichen Fragen anvertrauen. Lohnsteuerberater sind Fachleute im Steuerrecht und behandeln Ihre finanziellen Angelegenheiten mit der erforderlichen Diskretion. Die strengen Zugangsvoraussetzungen zu diesem Beruf und die fortwährende Aufsicht der Behörden garantieren, dass Lohnsteuerhilfe ausschließlich von Personen ausgeübt wird, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht hierfür geeignet sind. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Beratungsstellenleiter.
Die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein ist kostenlos - jedoch ist von jedem Mitglied ein Jahresbeitrag zu zahlen, der sich nach der Beitragsordnung und Satzung des Vereins richtet. Mit diesem Beitrag ist die Beratungsleistung abgegolten. Weitere Gebühren oder Kosten entstehen nicht! Viele Vereine orientieren sich bei der Bemessung des Beitrags am Einkommen der Mitglieder. Auch in der Lohnsteuerberatungs-Union e.V. richtet sich der Beitrag nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt nur 30,00 €.
Wir erheben, im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, keine Aufnahmegebühr.
Die Satzung und Beitragsstaffelung entnehmen Sie bitte den beiden nachfolgenden Button.
Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins
Zweck eines jeden Lohnsteuerhilfevereins ist die umfassende Beratung von Arbeitnehmern in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich als Organisationen der Mitglieder zur Selbsthilfe. Die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch das Steuerberatungsgesetz geregelt und die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Lohnsteuerhilfevereine haben nach dem Steuerberatungsgesetz eine beschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen, die sich am Leitbild des typischen Arbeitnehmers orientiert.
Einkommensteuererklärung
Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung, dazu sichte ich Ihre Unterlagen, wir führen auf Wunsch ein Gespräch und ich sende nach der Bearbeitung die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.
Antragstellung
Dazu gehören der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Steuerberechnung
Ich berechne Ihnen, Ihre zu erwartende Steuererstattung oder -nachzahlung. So können Sie besser planen.
Kommunikation Finanzamt
Besteht Bedarf mit dem Finanzamt zu kommunizieren, ob nun schriftlich oder telefonisch, nehme ich Ihnen, soweit es geht dieses ab.
Ganzjährige Beratung
Sollten unterjährig Fragen zur Steuerklassenwahl, Kinderfreibeträge, Kindergeld auftreten, stehe ich Ihnen gerne telefonisch aber natürlich auch persönlich für ein Gespräch zur Verfügung.
Bescheidprüfung
Bei einer entsprechender Empfangsvollmacht werde ich alle bei mir eingehenden Bescheide prüfen und ggf. Einspruch einlegen.
Die Originale der Bescheide verwahren ich für Sie. Auf Wunsch sende ich Ihnen eine Kopie zu.